Geschichte
Vorläufer des Kommunalen Schadenausgleichs Schleswig-Holstein war der Haftpflichtverband Schleswig-Holsteinischer Städte, der am 1.7.1926 auf Anregung des Schleswig-Holsteinischen Städtevereins gegründet wurde.
Gründe für die Einrichtung des Kommunalen Haftpflichtverbandes:
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hohe Versicherungsprämien in der privaten Versicherungswirtschaft
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kein der Höhe nach unbegrenzter Versicherungsschutz durch private und öffentlich-rechtliche Versicherer
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Lücken im Haftpflichtversicherungsschutz der privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherer, die keinen allumfassenden Haftpflichtdeckungsschutz gewähren
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Wahrnehmung des Haftpflichtversicherungsgeschäfts in kommunaler Selbstverwaltung
In der Folgezeit gründeten die Kommunen in Schleswig-Holstein weitere Schadenausgleiche:
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1928: Gründung des Kommunalen Schülerunfallschadenausgleichs
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1953: Gründung des Kommunalen Autokaskoschadenausgleichs
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1956: Gründung des Kommunalen Autoinsassenunfallschadenausgleichs
Die vier zunächst selbständigen Verbände wurden am 1.1.1963 zu einem Ausgleich mit vier Verrechnungsstellen unter dem Namen Kommunaler Schadenausgleich Schleswig-Holstein vereinigt.
Der Kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein hat derzeit ca. 1.900 Mitglieder. Darunter sind außer den kommunalen Gebietskörperschaften auch kommunale Verbände und Gesellschaften wie Sparkassen, Stadtwerke, Krankenhäuser, Hafenbetriebe etc.